Die reiche, stolze Schweiz tut sich schwer. Sie tut sich schwer mit der eigenen Vergangenheit, die weniger als 40 Jahre zurückliegt. Und sie tut sich vor allem schwer einzugestehen, dass staatliche Behörden Zehntausenden von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen immenses Leid zugefügt haben.

Die Aufarbeitung hat zwar begonnen, zwei Bundesrätinnen haben sich öffentlich entschuldigt, ein runder Tisch wurde ins Leben gerufen – doch die Opfer fühlen sich bis heute im Stich gelassen. Jetzt lancieren sie zusammen mit Historikern, einer überparteilichen Politikergruppe und dem Beobachter eine Volksinitiative und fordern eine Wiedergutmachung. Ihr Ziel: Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte und Zwangsadoptierte sollen für das Leid, das ihnen der Staat angetan hat, finanziell entschädigt werden.

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Sie leben unter uns und doch am Rand unserer Gesellschaft. Nicht selten in finanziell prekären Verhältnissen. Noch schlimmer aber: Bis heute müssen sich ungezählte Betroffene für ihre Vergangenheit rechtfertigen, die sie als Kind gar nicht beeinflussen konnten. Es reichte, dass ein örtlicher Vormundschaftspräsident die Eltern als «arbeitsscheu» einstufte oder fand, sie führten ein «liederliches Leben».

Rebellierte ein Kind von Scheidungseltern, wurde es ins Heim für Schwererziehbare gesteckt. Wurde eine unverheiratete Frau schwanger, nahm man ihr das Kind weg – und sterilisierte die Mutter. Gleichzeitig wurden Tausende – Männer und Frauen – ohne Gerichtsurteil in Strafanstalten und Gefängnisse gesteckt. Nur weil ihr Lebensstil nicht der gesellschaftlichen Norm entsprach. Solche Anstaltseinweisungen hatten erst 1981 ein Ende – auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Den Armen nahm man die Kinder weg

Die Behörden kreierten für ihr Handeln den beschönigenden Begriff «fürsorgerische Zwangsmassnahme». Wer sich nicht «ordentlich» verhielt, wurde von den Vormundschaftsbehörden als uneinsichtig, schwer erziehbar oder gar geistig behindert abgestempelt. Und wurde oft aus der Familie herausgerissen.

Diese Zwangsmassnahmen waren auch Teil der gängigen staatlichen Armenpolitik. Sie funktionierte so: Die Behörden nahmen armen Familien die Kinder weg und verdingten sie bei Bauern. So sassen bei der «armengenössigen» Familie weniger Personen am Esstisch, der Bauer hingegen verfügte über zusätzliche Arbeitskräfte. Viele Betroffene verdrängten ihre Geschichte oder liessen sich jahrelang therapieren. Trotzdem leiden sie bis heute unter den Folgen der Fremdplatzierung.

Eine Kindheit voller Verachtung

Zum Beispiel Alfred Meier. Der 72-Jährige muss sich bis heute anhören, er solle die Geschichte ruhenlassen, so schlimm könne es nicht gewesen sein. «Doch», sagt Meier: «Es war schlimm. So etwas kann man nicht vergessen. Eine Kindheit, in der es nur Verachtung, Prügel und Missbrauch gab, die prägt einen. Die schleppt man ein ganzes Leben mit sich herum.» Meier kam in ein Heim für Schwererziehbare – der Vormund wollte es so. Tagsüber herrschte die Gewalt, nachts der Missbrauch (siehe «Die Jungs zwangen uns, sie zu befriedigen»). «Der Vormund verbockte mir den Start ins Berufsleben.»

Wie Meier ging es Tausenden. Die Geschichten begannen oft bereits im Kleinkindalter. Einigen Kindern ging es im Heim tatsächlich besser als zu Hause. Sie konnten später erfolgreich ins Leben starten. Doch für zahllose Kinder verlief der Weg anders. Einmal in einem Heim, gab man ihnen Prügel statt familiäre Wärme. Lehnten sie sich auf, waren sie «schwer erziehbar», das nächste Heim trug bereits das Wort «Anstalt» im Namen. Die Schlinge zog sich zu.

Mindestens 20'000 Heim- und Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte, Zwangsadoptierte und in Psychiatrien Versorgte dürften in der Schweiz noch am Leben sein, schätzen Historiker. Kaum jemand, der nicht in seinem näheren oder weiteren Bekanntenkreis einen direkt oder indirekt betroffenen Menschen hat. Thomas Huonker, Historiker und Mitglied des Initiativkomitees, sagt: «Der Staat hat die Grundrechte dieser Menschen in krassester Weise verletzt. Dafür muss er sie entschädigen. Tut er das nicht, setzt er die Diskriminierung fort.»

Selbstredend kann Geld das Unrecht nicht wiedergutmachen. Aber für die Betroffenen ist es ein wichtiges Zeichen der Einsicht. Seit über 20 Jahren veröffentlichen viele ihre Erlebnisse in Biografien, Medien wie der Beobachter thematisieren diese Schicksale, Historiker bemühen sich, die Tätigkeiten der Behörden zu rekonstruieren. Trotzdem kümmerte sich die Politik bisher nur stiefmütterlich um die Verdingkinder, Weggesperrten und Zwangssterilisierten. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung hat erst in Ansätzen begonnen.

Kaum erforscht sind die Einweisungen in psychiatrische Kliniken. Die allermeisten Kinder und viele Erwachsene wurden aufgrund einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme psychiatrisiert. Eine der Betroffenen ist Marianne Frei*. Sie war in der ersten Schulklasse, als sie in die Psychiatrische Klinik Münsterlingen kam. Ihre Mutter war Alkoholikerin, der Vater verprügelte sie mit dem Ledergurt. In Münsterlingen kam sie in die Obhut des Psychiaters und Antidepressiva-Erfinders Roland Kuhn, der an Hunderten von Kindern neue Psychopharmaka testete (siehe «Die Menschenversuche von Münsterlingen»).

Kuhn drohte ihr unverhohlen: «Was denkst du eigentlich, wer du bist? Wenn du nicht recht tust, kommst du ins Gefängnis.» Was zu Hause ablief, interessierte ihn nicht, statt ihm zuzuhören, verabreichte er dem Kind Antidepressiva wie Ludiomil, Tofranil, Anafranil (siehe «Als Siebenjährige kam ich in die Psychi»).

Die Forderung: Fünf Monatslöhne pro Betroffenen

500 Millionen Franken: Auf den ersten Blick ist es ein immenser Betrag, den die Wiedergutmachungsinitiative für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen fordert. Zumal der Betrag explizit nicht als Soforthilfe für Betroffene vorgesehen ist, die heute unter prekären Bedingungen leben. Er soll vielmehr allen Opfern zugutekommen, unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen – ausgerichtet vom Bund, als Anerkennung des erlittenen behördlichen Unrechts. Über die Höhe der Entschädigung entschiede eine unabhängige Kommission von Fall zu Fall.

Fürstliche Summen sprängen für die Betroffenen bei Annahme der Volksinitiative allerdings nicht heraus. Gemäss Schätzungen sind heute noch mindestens 20'000 Opfer am Leben. Verteilte man die halbe Milliarde auf sie alle, blieben pro Kopf 25'000 Franken – oder fünf Monatslöhne à 5000 Franken. Zum Vergleich: Wird einem Arbeitnehmer missbräuchlich gekündigt, sprechen ihm die Gerichte heute in der Regel eine Entschädigung zwischen zwei und sechs Monatslöhnen zu.

Andere Länder mit ähnlich dunklen Kapiteln in ihrer Geschichte sind heute schon wesentlich konsequenter, als es die reiche Schweiz nach einem Ja zur Wiedergutmachungsinitiative wäre. Irland etwa stellte allein für die Entschädigung von misshandelten Heimkindern 1,28 Milliarden Euro bereit. In Schweden erhalten Opfer von Gewalt und Vernachlässigung in Heimen und Pflegefamilien eine Entschädigung von umgerechnet je rund 34'000 Franken.

Zwangssterilisierte bekamen nichts

National- und Ständerat verweigerten sich bisher beharrlich einer konkreten Wiedergutmachung: Vor über zehn Jahren lag im Bundeshaus ein Gesetz bereit, das das Unrecht gegen die unter Zwang sterilisierten Frauen und Männer anerkannt hätte. Jene, die auf Beschluss von Behörden ihre Ungeborenen abtreiben mussten und nach einem chirurgischen Eingriff nie wieder Kinder haben konnten, hätten entschädigt werden sollen. Daraus wurde nichts. National- und Ständerat schubladisierten 2004 eine Gesetzesvorlage auf Antrag des damaligen Justizministers Christoph Blocher.

Wenige Monate später lehnte es das Parlament sogar ab, die Geschichte der Heim- und Verdingkinder aufzuarbeiten. Daran bestehe «aus heutiger Sicht weder ein Bedarf noch eine hohe Dringlichkeit», und es seien «kaum Ergebnisse zu erwarten, die für die heutige Praxis nutzbar wären», hiess es. Erst im Jahr 2008 wurde das Thema politisch wieder aktuell, als der Beobachter das Schicksal von Ursula Biondi publik machte, die 1967 als 17-Jährige im Frauengefängnis Hindelbank versorgt worden war. Wie viele andere war auch Ursula Biondi ohne Gerichtsurteil weggesperrt worden, nur weil sie unverheiratet schwanger geworden war.

Das brachte den Stein ins Rollen. Seither kann man das düstere Stück Schweizer Sozialgeschichte nicht mehr totschweigen. Im September 2010 entschuldigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf an einer Feier in Hindelbank vor zwei Dutzend Betroffenen. Eine darauf lancierte parlamentarische Initiative verlangte ein Rehabilitierungsgesetz für die administrativ Versorgten. Erst Anfang März dieses Jahres hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat dieses Gesetz angenommen. Eine Entschädigung für das Unrecht sieht das Rehabilitierungsgesetz nicht vor.

Die Opfer werden immer wieder vertröstet

Seit Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor einem Jahr einen nationalen Gedenkanlass durchführte und darauf einen runden Tisch mit Betroffenen und Vertretern der Behörden ins Leben rief, wird endlich auch die Frage der Entschädigung diskutiert. Behörden und Betroffene sind sich aber über die Höhe der Gelder nicht einig.

In einem ersten Schritt ist immerhin ein Soforthilfefonds vorgesehen – Betroffene in prekären finanziellen Verhältnissen sollen von diesem Sommer an Geld erhalten.

Der Staat drückt sich aber weiterhin davor, die Opfer für das erlittene Unrecht zu entschädigen. Sie werden immer wieder vertröstet. Angeblich bereitet Bundesrätin Sommaruga nun ein Gesetz für eine finanzielle Wiedergutmachung vor. Doch Betroffene befürchten, sie würden mit Almosen abgespeist – vorausgesetzt, das Parlament stimmt dem Gesetz überhaupt zu.

Das Stimmvolk soll entscheiden

Betroffene, Historiker und Politiker aller Parteien – ausser der SVP – wollen nicht so lange warten. Angeführt vom Zuger Unternehmer Guido Fluri und unterstützt vom Beobachter, lancierten sie diese Woche die Wiedergutmachungsinitiative (siehe Unterschriftenbogen unter «Eidgenössische Volksinitiative»). Das Ziel: Das Stimmvolk soll entscheiden, ob der Staat die Betroffenen entschädigen soll.

«Die Freiheit, die Würde und die körperliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger müssen geschützt und erlittenes Unrecht wiedergutgemacht werden. Das sind wir den Opfern schuldig», sagt der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder vom Initiativkomitee.

Mit dabei ist auch die Berner EVP-Nationalrätin Marianne Streiff: «Mit der Wiedergutmachungsinitiative können wir das Leid nicht ungeschehen machen. Aber wir können uns ein Stück weit für die Gerechtigkeit einsetzen.»

Ursula Schneider, SP-Nationalrätin (FR), auch sie im Initiativkomitee, sagt: «Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen haben das Leben der Betroffenen gezeichnet. Begegnen wir ihnen heute mit Respekt und nehmen wir ihre Anliegen ernst.»

Es ist genau dieser Respekt, den die Betroffenen nicht erhielten. Ernst Stricker erinnert sich noch heute, wie ihn sein Primarlehrer «Rheintaler Fötzel» schimpfte. Mit zwölf Jahren war er an einen Bauern im Zürcher Knonaueramt verdingt worden. Heute sagt Stricker: «Viele hatten es schlechter als ich. Ich hatte genug zu essen und wurde nicht geschlagen. Aber was musste ich krampfen. An mir sparte der Bauer einen Knecht. Ich habe keinen Franken gesehen» (siehe «An mir sparte der Bauer einen Knecht»).

Jahrzehntelang schwieg er über seine Geschichte, kaum einer wusste davon. Doch als der Bauernverband Ende Februar bekanntgab, er wolle nichts in den vom runden Tisch lancierten Soforthilfefonds zahlen, platzte ihm der Kragen: Der 80-Jährige sass hin und schrieb seinen Ärger nieder: «Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga, Sie sind auf Ihrem Posten am Drücker. Lösen Sie also endlich das Problem. Oder wollen Sie so lange warten, bis wir alle gestorben sind?»

Quelle: Paul Senn/Gottfried-Keller-Stiftung
Alfred Meier: «Die Jungs zwangen uns, sie zu befriedigen»

«Manche Leute sagen, man müsse vergessen können. Aber eine Kindheit, in der es nur Verachtung, Prügel und Missbrauch gab, vergisst man nicht. Die prägt einen ein Leben lang.

Der Vormund steckte mich 1950 als uneheliches Kind in ein Heim für Schwererziehbare. Ich war damals acht. 120 Kinder und Jugendliche waren wir dort. Das Regime war streng, der Heimleiter schlug uns beim geringsten Vergehen mit der Hundeleine auf den nackten Hintern. Besonders wichtig war ihm, dass sich Buben und Mädchen nicht zu nahe kamen. Einmal befahl er einem Mädchen, das im Rock mit uns die Bäume hochgeklettert war, Hosen anzuziehen. Dann musste jeder dem Mädchen mit einem Stock einen Schlag auf den Hintern verpassen. Es brüllte vor Schmerz – und wir zitterten. Wir wollten es nicht schlagen, hatten aber Angst, selber dranzukommen.

Von der Hüfte abwärts war alles tabu und schmutzig, es war verboten, nur schon davon zu reden. Nachts aber kamen die 16-jährigen Jungs und zwangen uns Jüngere, sie zu befriedigen oder für sie das Böckli zu machen. Wie sollten wir so ein gesundes Verhältnis zu unserem Körper und zur Sexualität entwickeln? Wie sollten wir in diesem gewalttätigen Umfeld lernen, jemandem zu trauen? In Beziehungen bin ich später immer gescheitert. Viermal war ich verheiratet, nie hat es geklappt. Den Start ins Berufsleben verbockte mir der Vormund. Die Lehrer fanden, ich gehöre in die Sekundarschule und solle musisch gefördert werden. Er hielt das für unnötig: Ich musste eine Lehre als Tapezier-Dekorateur machen. Später versuchte ich Verschiedenes, lebte lange im Ausland. Jetzt, mit 72, arbeite ich Teilzeit als Hauswart, um meine Rente aufzubessern. Knapp 3000 Franken im Monat, Ergänzungsleistungen inklusive.»

St. Gallen, 1946 oder 1947: Zu sehen ist ein Bild aus Meiers «glücklichster Zeit». Er lebte damals bei seiner Grossmutter. Im Kinderwagen liegt seine Cousine, neben Meier steht ein Flüchtlingskind aus Ungarn.

Quelle: Paul Senn/Gottfried-Keller-Stiftung
Quelle: Paul Senn/Gottfried-Keller-Stiftung
Marianne Frei*: «Als Siebenjährige kam ich in die Psychi»

«In der ersten Klasse konnte ich mich an keine Regel halten. Oft hatte ich Angst. Alle sagten, ich sei schwierig. Als ich mich weigerte, in die Schule zu gehen, wies mich ein Arzt in die Psychiatrische Klinik Münsterlingen ein. Jahrelang war ich in Behandlung bei Dr. Roland Kuhn und seiner Frau. Immer wieder drohten sie mir: ‹Wenn du nicht recht tust, kommst du ins Gefängnis.› Daraufhin gab man mir Ludiomil, Tofranil, Anafranil. Ich war sieben Jahre alt, es war der Anfang meiner Medikamentenkarriere.

Niemand interessierte sich für die Situation bei uns zu Hause. Meine Mutter war Alkoholikerin. Schon als kleines Kind musste ich für sie im Dorfladen Wein einkaufen. Mein Vater schlug zu. Bevor er jeweils zum Gürtel griff, machte er die Fenster zu.

Mit zwölf ging ich meinen eigenen Weg. Man sagte mir, ich sei seltsam. Mit 15 spritzte ich das erste Mal Heroin. Ein Jahr später versuchte ich, mir das Leben zu nehmen. Ich landete wieder in Münsterlingen. Diesmal versorgte man mich in der geriatrischen Abteilung.

Mit 20 ging ich für ein Jahr nach Indien, schloss mich einer Sekte an und kam drogenfrei wieder nach Hause. Es folgten 20 turbulente Jahre, immer zwischen Vollgas und Zusammenbruch. Mit 42 hatte ich alles verloren. Die Familie ging in die Brüche, ich verlor meine Arbeit und hatte das x-te Burn-out.

Die Ärzte der IV meinten, ich sei schwer depressiv. Trotzdem sei ich zu 80 Prozent arbeitsfähig. Ich bin jetzt 52, lebe seit fünf Jahren mit meinem Mann zusammen und führe zum ersten Mal ein Leben, das lebenswert ist. Heute arbeite ich Teilzeit in einer Institution und betreue Kinder aus schwierigen Verhältnissen. Sie sind so, wie ich war. Und die Medikamente wurde ich nie mehr los – bis heute.»

* Name geändert

«Vermutlich 1965, mit drei»: «Dem Kleidchen nach war es ein Sonntag. Meine Eltern waren keine ‹Fotografen›, die jeden Moment ihrer Kinder festhielten. Sie hatten andere Sorgen.»

Quelle: Paul Senn/Gottfried-Keller-Stiftung
Quelle: Paul Senn/Gottfried-Keller-Stiftung
Ernst Stricker: «An mir sparte der Bauer einen Knecht»

«Dieses Jahr werde ich 80. Mein Leben lang habe ich nie über meine Jahre als Verdingkind gesprochen. Jetzt aber hat es mir den Nuggi herausgehauen. Es brauchte Überwindung, aber ich schrieb Bundesrätin Simonetta Sommaruga einen Brief: «Sie sind auf Ihrem Posten am Drücker! Lösen Sie also endlich das Problem. Oder wollen Sie so lange warten, bis wir alle gestorben sind?»

Mein Vater war Hilfsarbeiter und oft zu faul zum Arbeiten. Wir waren mausarm. Als ich 1946 in die sechste Klasse kam, musste ich von zu Hause weg. Mit einem kleinen Koffer schickte man mich nach Baar zu einem Bauern. Ich hatte bei ihm genug zu essen und wurde auch nicht geschlagen. Aber meine Eltern fehlten mir. Da nützten die Tränen im Kopfkissen nicht viel.

Viele hatten es schlechter als ich. Aber was musste ich krampfen. An mir sparte der Bauer einen Knecht. Ich erinnere mich gut, wie ich als Zwölfjähriger in glühender Hitze Korn zusammentragen musste. Der Bauer sass derweil im Schatten des Hauses und dengelte seine Sense. Vier Jahre lang sah ich keinen Franken.

Jetzt will man uns mit einem Trinkgeld abspeisen. Das finde ich nicht in Ordnung. Wir alle wurden ausgenutzt und gedemütigt, gelitten haben alle. Ja, mit Geld kann man die verlorene Mutterliebe nicht ersetzen, aber die geleistete Arbeit sollte der Staat den Betroffenen entschädigen.

Seit meinem zwölften Lebensjahr stehe ich auf eigenen Füssen. Ich musste viel einstecken. Das prägt einen fürs Leben. 1955 kam ich nach St. Gallen zur Bahn. Ich hatte das Glück, ohne erlernten Beruf eine Stelle zu finden. Ich arbeitete zuerst im Güterschuppen, später im Rangierdienst und dann in den Stellwerken. Fast 40 Jahre war ich bei der Bahn.»

«Es gibt keine Fotos von mir als Kind.»

Quelle: Paul Senn/Gottfried-Keller-Stiftung