Der Onkel war über 80, als er die Geschichte zum ersten Mal erzählte. Er schlotterte dabei.

An einem Sonntag im Sommer 1936 mussten sich die sieben Kinder des Emil Neuhaus nach der Predigt vor der Kirche Oberschrot FR aufreihen. Der Pfarrer, der Gemeindeammann und der für die Armengenössigen zuständige Gemeinderat begutachteten die Kinder vor den Augen der Bevölkerung – und verteilten sie an Bauern. Der Onkel, damals neun, klein und schmächtig, hörte, wie ein Behördenmitglied sagte: «Was tun wir jetzt mit ihm? Totschlagen können wir ihn ja wohl nicht.»

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Eines der Kinder vor der Kirche war Zita Neuhaus’ Vater. Er sprach zeit seines Lebens nicht über seine Vergangenheit als Verdingkind. Erst nach dem Tod des Vaters erzählten der Onkel und die heute 87-jährige Tante Nathalie Donzallaz die Geschichte ihrer Familie: Die Grossmutter war im Wochenbett gestorben, der Grossvater war mit den sieben Kindern überfordert. Schliesslich wurde die Familie «aufgelöst», wie es im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 1936 heisst.

«Was tun wir jetzt mit dem Kind? Totschlagen können wir es ja nicht.»

ein Behördenmitglied von Oberschrot FR

Es ist erschütternd, was die Kinder in den neuen Familien über sich ergehen lassen müssen. Die Jahre sind geprägt von Ausgrenzung, Gewalt, sexuellem Missbrauch. Zita Neuhaus versuchte gemeinsam mit der letzten noch lebenden Schwester ihres Vaters, die Geschichte aufzuarbeiten. Doch seit 25 Jahren stösst sie bei der Gemeindebehörde auf Granit. Hartnäckig verwehrt man ihr die Einsicht in die Familienakten. «Bis heute verhält sich die Gemeinde wie damals. Es ist, als hätte es unsere Familie nie gegeben», sagt Zita Neuhaus.

Aus Gesprächen mit der Tante und dem inzwischen verstorbenen Onkel konnte Zita Neuhaus ihre Familiengeschichte zumindest in groben Zügen rekonstruieren. Doch wichtige Fragen bleiben bis heute unbeantwortet. Was unternahm die Gemeinde damals konkret für die Familie? Weshalb verdingte man die sieben Kinder Ende Juni 1936, obschon es zuvor geheissen hatte, man wolle noch zuwarten?

Quelle: Marco Zanoni
«Ins Waisenhaus bringen»

Als Zita Neuhaus 1992 zum ersten Mal an die Gemeinde gelangte, teilte man ihr salopp mit, über ihre Familie gebe es gar keine Dokumente mehr. Vor zwei Jahren verhalf ihr die Opferberatungsstelle zu einem neuen Anlauf. Alles, was die Gemeinde schliesslich herausrückte, waren fünf kurze Gemeinderatsbeschlüsse von 1935 und 1936. Inhalt: Einmal hatte der Grossvater den Pachtzins nicht bezahlt, dann sollte ein Bürge für die Schuld einstehen, dann hiess es, vielleicht müsse man die Familie «auflösen» und die Kinder «ins Waisenhaus verbringen». Schliesslich die Notiz vom 28. Juni 1936 – mit einer Liste, welches Kind zu welcher Familie «in Pension» gegeben wird. Dieser Entscheid führte zur öffentlichen Verteilaktion.

Sogar das Bundesamt für Justiz rügte vor einigen Monaten die Freiburger Gemeinde für ihre unkooperative Haltung. Doch alle Interventionen blieben erfolglos. Kürzlich teilte die Gemeinde Zita Neuhaus sogar mit, dass «der Gemeinderat die vorliegenden Akte als erledigt erachtet».

Der Gemeindeammann irrt sich

Gemeindeammann Armin Jungo behauptet, die Ratsprotokolle unterstünden gesetzlich der Geheimhaltung. Er täuscht sich. Jedermann hat grundsätzlich ein Einsichtsrecht, was seine eigenen Akten betrifft.

Zudem bezeichnet das kantonale Archivgesetz Berichte über abgeschlossene Geschäfte als historische Dokumente. Hier gilt eine allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren, bei Personendossiers von 50 Jahren. Die Dokumente der Familie Neuhaus liegen aber bereits 80 Jahre im Archiv.

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Quelle: Paul Senn/FFV, KMB, Dep. GKS

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