Als Erstausbildung wird der Weg vom Beginn der Ausbildung bis zu einem anerkannten Abschluss verstanden, der als berufliche Qualifikation den Einstieg ins Berufsleben ermöglicht. Beim Studium galt bisher das Lizentiat als Abschluss der Erstausbildung. Nun trifft es zwar zu, dass bereits das Bachelordiplom gewisse Berufsmöglichkeiten eröffnen kann und auch soll. Doch gemäss Schweizerischer Universitätskonferenz ersetzt erst das Masterdiplom das bisherige Lizentiat. Der ordentliche Abschluss der Erstausbildung erfolgt also mit dem Masterdiplom. Die Masterstufe ist keineswegs als Zweitausbildung, Weiterbildung oder Zusatzausbildung anzusehen. Die Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder bis zum Masterabschluss aufzukommen. So lange würden bei gegebenen Voraussetzungen auch Stipendien ausgerichtet.

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