1247 Franken – die Zahnarztrechnung sprengt das Budget der fünfköpfigen Familie Tesfaab* aus St. Gallen. Die Tesfaabs beziehen Sozialhilfe; eigentlich müsste die Stadt St. Gallen die Kosten tragen, doch sie zieht einen Teil davon vom sogenannten Grundbedarf ab. Dieser ist gemäss Sozialhilfegesetz aber für die Grundversorgung mit Nahrung, Kleidung oder Strom reserviert – also dürfen Zahnarztkosten nicht in Abzug gebracht werden, sagt der Beobachter-Experte Walter Noser.

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Die Kosten mühsam abstottern

Immer mehr Gemeinden wollen Sozialhilfeleistungen einsparen oder auf gemeinnützige Stiftungen abwälzen (siehe Beobachter 7/2015: «Gemeinden betteln bei Privaten»). In vielen St. Galler Gemeinden müssen Bezüger 30 Prozent der Zahnarztkosten selber übernehmen. Da sie das nicht können, wird der Betrag in Raten vom Grundbedarf abgezogen. Für die eritreische Familie Tesfaab bedeutet das jeden Monat 85 Franken weniger Unterstützung – ein herber Einschnitt.

Betroffene wenden sich etwa an den Sozialdienst der katholischen Kirche in St. Gallen, die ihnen weiterhilft. Das Sozialamt von Gaiserwald SG versuchte, SOS Beobachter für die Zahlung von Zahnarztkosten einzuspannen. Vergeblich: Die Stiftung achtet darauf, keine Kosten zu übernehmen, zu deren Deckung die öffentliche Hand verpflichtet ist. Sie empfiehlt Betroffenen, vom Sozialamt eine beschwerdefähige Verfügung zu fordern.

Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gehören notwendige Zahnbehandlungen zur medizinischen Grundversorgung und müssen vollumfänglich von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Im Gegensatz zu fast allen anderen Kantonen hält sich St. Gallen nicht an die SKOS-Richtlinien. Das ist zwar nicht verboten, aber die jetzige St. Galler Praxis dürfte vor Gericht kaum standhalten. Die Sozialen Dienste St. Gallen wollten gegenüber dem Beobachter keine Stellung dazu nehmen.