Dicke Post vom Steueramt: Für seine Dreieinhalbzimmerwohnung im Säuliamt soll Roman Meister (Name geändert) neu einen Eigenmietwert von jährlich 20'300 Franken versteuern, 23 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei ist die Wohnung des Rentners noch keine zwei Jahre alt. «Ein solcher Mietaufschlag wäre in einem normalen Mietverhältnis undenkbar», enerviert sich Meister.

Wie er ärgern sich viele Eigenheimbesitzer im Kanton Zürich über die massiv erhöhten Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte, die das Steueramt dieses Jahr berechnet. Laut Bundesgericht muss der Eigenmietwert mindestens 60 Prozent der erzielbaren Marktmiete ausmachen. Im Kanton Zürich war er letztmals vor sieben Jahren festgelegt worden.

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Der Kanton Zürich berechnet Steuer- und Eigenmietwert nach einer Formel und nicht individuell. Der Steuerwert sollte zwischen 70 und 100 Prozent des Verkehrswerts liegen, der Eigenmietwert zwischen 60 und 70 Prozent der Marktmiete.

«Die Steuerwerte sind zum grössten Teil korrekt berechnet», sagt Robert Huber vom Kantonalen Steueramt Zürich. Liegen sie in den erwähnten Bandbreiten, sei die Einschätzung gültig. Eigenheimbesitzer müssen sie aber nicht immer akzeptieren. Bei Abweichungen können sie andere Werte in der Steuererklärung einsetzen, das in einem Begleitbrief begründen und entsprechende Beweismittel beilegen.

Nachbars Miete als Argument

Ein tieferer Eigenmietwert lässt sich etwa mit effektiv bezahlten Mietzinsen von vergleichbaren Objekten und Lagen begründen. Dabei liegt die Beweispflicht beim Eigentümer. Das Amt wird dann die definitiven Werte bei der Prüfung der Steuererklärung festsetzen. Dagegen kann man im normalen Verfahren Einsprache erheben.