Vor Mario Blum* liegt ein Stapel Papiere. «Das ist nur ein kleiner Teil», sagt der Wissenschaftler. Sein Blick wandert zu einer Reihe von Bundesordnern. Die Krankengeschichte seiner Frau. Barbara Blum* starb vor sechs Jahren an einem Tumor. Nach jahrelangem Leiden.

Nur einmal ringt Mario Blum mit der Fassung, während er Wort für Wort die Vergangenheit aufrollt. Eine schlimme Geschichte – für seine Frau, für ihn, für die beiden Kinder und alle, die den Zerfall der Frau mitansehen mussten. «Das hätte nicht so kommen müssen.» Für den 59-jährigen Familienvater ist klar, dass letztlich Diagnosefehler Patientenrechte Im Zweifel für den Arzt zum Tod seiner Frau führten. «Verschiedene Ärzte haben die Behandlung verschleppt, falsche Schlüsse gezogen, Fehler verwischt und schliesslich Schuld abgestritten.»

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Behandlungsfehler schmälerte Heilungschancen

Blum ist traurig, enttäuscht, empört. Er ist überzeugt: Die Heilungschancen seiner Frau wurden geschmälert. «Bis endlich etwas geschah, ist zu viel Zeit ungenutzt verstrichen.»

Als arrivierter Wissenschaftler ist Blum gewohnt, akribisch genau zu arbeiten. Und nicht lockerzulassen. Er verlangte Arztberichte, Bilder und Krankengeschichten. Er machte sich mit medizinischen Fachausdrücken vertraut, gab Gutachten in Auftrag. Und besprach sich immer wieder mit einem befreundeten Arzt. 

Versicherung sieht keinen Haftungsgrund – zahlt aber trotzdem

Blum gelang, was nur selten gelingt: Das Kantonsspital St. Gallen und das Universitätsspital Zürich überwiesen ihm eine Entschädigung. Von der hohen fünfstelligen Summe blieben nach Abzug der Anwalts- und Gutachterkosten 45'000 Franken. Doch das decke nur einen Bruchteil der Pflegekosten, die sie selber trugen.

Trotzdem sind die Entschädigungen eine Genugtuung für den Witwer. Auch wenn die Zürich-Versicherung, auf die sich das Kantonsspital St. Gallen und das Unispital Zürich abstützen, betont: «Es liegt kein Haftungsgrund vor.» Die Summe sei nur bezahlt worden, um einen allfälligen Prozess zu vermeiden.

Auch von einem Facharzt und seinem Radiologen fordert Blum eine Entschädigung. Sie hätten ebenfalls dazu beigetragen, dass der Tumor nicht rechtzeitig erkannt wurde. Die Axa-Versicherung, die den Facharzt vertritt, will bis heute nicht zahlen. Dem Arzt könnten keine Fehler zur Last gelegt werden. Ähnlich klingt es bei der Generali-Versicherung, die den Radiologen vertritt. Blum kann nun den Facharzt und den Radiologen noch vor Gericht ziehen.

Das Unglück begann Ende 2003

Die 45-jährige Barbara Blum hat plötzlich Schmerzen im Bereich des linken Ohrs. An der Stelle, wo sie als vierjähriges Kind bestrahlt worden war. Die Ärzte hatten damals einen Tumor im Lymphknotengewebe vermutet. Die Spuren der Bestrahlung bleiben auf der Haut sichtbar; Beschwerden hat Blum bis 2003 keine gehabt. Dass die Strahlendosis Krebs Wundermittel mit Nebenwirkungen 1962 viel zu hoch war, erfahren die Blums erst viel später.

Barbara Blum sucht jenen Facharzt auf, mit dem ihr Mann bis heute um eine Entschädigung streitet. Er veranlasst eine Computertomografie (CT). Die folgenden Schilderungen beruhen auf den Angaben von Mario Blum: Demnach hat der Arzt nach der CT angerufen und mitgeteilt, es sei kein Tumor gefunden worden. Die Patientin solle gelegentlich nochmals vorbeikommen. Der Mediziner verordnet eine Physiotherapie gegen Verspannungen in Hals und Nacken. Doch die Beschwerden werden schlimmer.

Tumor als Kind: Bei den Ärzten hätten Alarmglocken läuten müssen

Es folgten weitere Abklärungen am Kantonsspital St. Gallen und am Unispital Zürich. Die Ärzte gehen nun davon aus, es könnte sich um einen gutartigen Tumor handeln. Das Wachstum soll überwacht werden.

Inzwischen hat Barbara Blum weitere Symptome: Ohrensausen, Kopf- und Nackenschmerzen, Geschmacksstörungen und erste Anzeichen einer linksseitigen Gesichtslähmung. Erneut werden CT- und erstmals auch Magnetresonanz-Bilder (MRI) angefertigt. 22 Monate nach Beginn der Abklärungen, im Oktober 2005, ist die Patientin auf dem linken Ohr schwerhörig, ihr Gesicht ist halbseitig gelähmt.

Barbara Blum wird nun an den Chefarzt des Unispitals überwiesen. Der schöpft schnell Verdacht. Im November 2005 wird die Patientin über elf Stunden lang im Bereich des linken Ohres operiert. Der Arzt entfernt einen bösartigen Tumor, Durchmesser fünf Zentimeter.

Mario Blum kann es bis heute nicht fassen: «Die bösartige Krebserkrankung wurde erst nach 22-monatiger Verzögerung diagnostiziert. Dabei hätte man von Anfang an vom Schlimmsten ausgehen und seriöse Abklärungen treffen sollen.» Wegen der Bestrahlung als Kind hätte seine Frau als Hochrisikopatientin gelten müssen. «Die Strahlenbelastung war allen Ärzten bekannt. Trotzdem verging über ein Jahr, bis man erstmals MRI-Aufnahmen machte, die den Tumor erst sichtbar machten.»

Klare Worte von internationalen Spezialisten

Für Blum und seine Frau ist nach der Operation offensichtlich, dass Fehler passiert sind oder zumindest alles sehr unglücklich gelaufen ist. Sie schreiben an die involvierten Institutionen. «Doch unsere Hoffnung, dass diese den Fall selbständig analysieren würden, hat sich schnell zerschlagen.»

2010 gibt Blum ein Gutachten beim Ärzte-Berufsverband FMH in Auftrag. Darin wird zwar bestätigt, dass sich der Tumor mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Bestrahlung im Kindesalter entwickelt habe. Es gebe aber keinen Beleg, dass eine frühere Therapie zu einem besseren Ergebnis geführt hätte. 

Blum beauftragt darauf zwei Spezialisten in den USA und in Deutschland. Sie kommen zum Schluss, dass die Heilungschancen am grössten gewesen wären, wenn schon im Anfangsstadium die richtige Diagnose vermutet und eine aggressive Therapie eingeleitet worden wäre.

Leidensweg der Krebspatientin geht weiter

Nach der Operation hat Barbara Blum Gleichgewichtsstörungen, links ist sie taub. Das Gesicht ist durch den Eingriff entstellt, zudem treten Lähmungen auf. Sie muss sich weiteren Operationen unterziehen, weil das Tumorgewebe nicht restlos entfernt werden konnte. Es gibt Komplikationen wie Wundheilungsstörungen, erhöhten Gehirndruck, epileptische Anfälle. Mal ist Barbara Blum zu Hause, dann im Spital oder in der Rehabilitation.

 

«Trotzdem schaffte sie es immer wieder zu lachen.»

Mario Blum über seine Frau Barbara

 

Mario Blum reduziert sein Arbeitspensum. Seine Frau braucht 24 Stunden Unterstützung, kann kaum noch gehen, verliert einen Teil des Erinnerungsvermögens. «Trotzdem schaffte sie es immer wieder zu lachen. Ich bin überzeugt, dass sie Lebensqualität empfand», sagt Blum.

2012 stirbt Barbara Blum. Ihr Mann kämpft in ihrem Namen weiter. «Fehler passieren überall, das ist klar», sagt er. «Mir als Betroffenem erscheint es aber geradezu grotesk, wie wenig in kritischen Fällen gemacht wird, um vermeidbare Fehler zu verhindern oder zumindest angemessen mit ihnen umzugehen und aus ihnen zu lernen.» Und: «Wir hatten auch mit vielen fantastischen Ärzten zu tun.» Doch im Gesundheitswesen mangle es am Willen, Fehlern auf den Grund zu gehen. «Wenn man so mit Fehlern umgeht, werden sie auch in Zukunft passieren.»

 

*Name geändert

Entschädigung bei Ärztefehlern: Betroffene habens schwer

Die meisten Fälle von Ärztefehlern enden ohne finanzielle Entschädigung. «Es ist sehr schwierig, sich zur Wehr zu setzen», sagt Barbara Züst, Geschäftsführerin der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz. Viele gäben wegen der hohen Kosten für einen Anwalt und medizinische Gutachten auf. «Ohne Rechtsschutzversicherung kann kaum jemand gegen Ärzte und Spitäler vorgehen. Grundsätzlich raten wir darum, eine aussergerichtliche Einigung anzustreben.» Die Höhe einer Entschädigung richtet sich nach dem entstandenen Schaden. Er wird etwa beim Tod eines jungen Vaters tendenziell höher eingeschätzt als bei einem Pensionär ohne Familie. 

Laut Barbara Züst ziehen sich solche Konflikte mit Ärzten, Spitälern und den Haftpflichtversicherungen oft über Jahre hin. «Wir raten Betroffenen, genau darüber nachzudenken, wie sich das bei einem Todesfall auf ihren Trauerprozess auswirken könnte.» 

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Otto Hostettler, Redaktor
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