Am 1. Juni 2018 tritt die neue Luftreinhalte-Verordnung in Kraft, mit der verschiedene Vorschriften an den heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Bundesrat will damit primär die Emissionen von Feinstaub verringern, und rechnet wegen der Verbesserung der Luftqualität mit Einsparungen bei Gesundheitskosten und Gebäudeschäden von rund 50 bis 250 Millionen Franken pro Jahr. Die Änderungen betreffen vor allem Heizanlagen. Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung?

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Öl- und Gasheizungen
  • Heute wird bei Öl- und Gasheizungen alle zwei Jahre die Einhaltung der Abgaswerte kontrolliert. Gasheizungen unter 1 Megawatt (MW) Leistung müssen neu aufgrund der technischen Fortschritte nur alle vier Jahre geprüft werden. Bei Ölheizungen unter 1 MW bleibt der Zyklus bei zwei Jahren.
  • Bei neuen Öl- und Gasheizungen, die nach dem 1. Januar 2019 in Betrieb genommen werden, gelten künftig strengere Grenzwerte für Abgasverluste, sprich für den Anteil der erzeugten Wärme, die über Abgase verloren geht. Neu gilt dann ein Grenzwert von 4 Prozent Verlust. Bei bestehenden Heizungen gilt wie bisher der Wert von 6 - 8 Prozent.
  • Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren darf ab dem 31. Mai 2023 bei Ölheizungen von unter 5 MW nur noch Ökoheizöl (Heizöl «Extra leicht Öko») zum Einsatz kommen.