Update vom 27. Dezember 2021

Das Bundesgericht hat entschieden – und die Aargauer Behörden zurückgepfiffen: Gemeinden dürfen sich nicht mehr uneingeschränkt an der Altersvorsorge von Sozialhilfebezügern bedienen. Doch es gibt auch Kritik am Urteil.

zum Artikel Rückzahlung von Sozialhilfe Bundesgericht pfeift Aargauer Behörden zurück

Im August 2020 machte der Beobachter den Fall einer damals 62-jährigen Frau publik Unfairer Umgang mit Sozialhilfebezügerin Aargauer Gemeinde bringt Frau um ihr Altersguthaben , die dem Sozialamt von Oberentfelden AG von ihren Pensionskassengeldern 66'500 Franken überweisen sollte. Die Frau hatte während neun Jahren Sozialhilfe bezogen und sollte nun einen Teil davon zurückzahlen.

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Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) reichte Beschwerde gegen die Verfügung der Gemeinde ein. Im letzten Mai bestätigte das Aargauer Verwaltungsgericht jedoch seine Rechtsprechung in einem früheren Grundsatzentscheid. Demnach würden ausgelöste Freizügigkeitsguthaben Vermögen darstellen, woraus sich die Pflicht zur Rückerstattung ergebe.

Eine solche Praxis widerspreche dem Zweck der beruflichen Vorsorge, argumentiert die UFS. Zudem führe sie zu Rechtsungleichheit. Deshalb hat die Fachstelle den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. Der Schriftwechsel ist abgeschlossen, jetzt wartet man auf den höchstrichterlichen Entscheid. Er könnte Signalwirkung haben.

Einsatz für mehr Leiturteile 

Dass das Bundesgericht dazu Stellung nimmt, wird auch durch SOS Beobachter ermöglicht: Die Stiftung hat ein Rechtshilfegesuch Gesuch einreichen Wie Sie Hilfe erhalten können genehmigt und den Weiterzug finanziell unterstützt.

Mittels Pilotprozessen Leiturteile herbeizuführen, um eine fragwürdige Praxis zu korrigieren, ist ganz im Sinn von Beobachter-Chefredaktor Dominique Strebel. «Der Beobachter begnügt sich nicht damit, Missstände aufzuzeigen. Er will, dass diese behoben werden, damit die Gesellschaft fairer und solidarischer wird.» Man will auch auf andere Rechtsgebiete ein Auge haben. Nicole Platel, Leiterin des Beobachter-Beratungszentrums, bestätigt: «Das ist ein Engagement unserer juristischen Kompetenz, das wir noch verstärken werden.»

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