Der Güterzugunfall im Gotthardtunnel hat grosse Folgen für die Zugpassagiere: Wie die SBB Mitte August mitteilten, verkehren die Personenzüge zwischen dem Tessin und der Deutschschweiz voraussichtlich bis Anfang 2024 nicht durch den Basistunnel. Sie werden über die Bergstrecke umgeleitet. Das bedeutet für Zugpassagiere, dass sie je nach Destination ein bis zwei Stunden länger unterwegs sind und mit überfüllten Zügen rechnen müssen.

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Zugreisende können eine Entschädigung verlangen, wenn sie mehr als eine Stunde zu spät am Zielort ankommen – aber nur wenn sie ihr Ticket vor dem 11. August gekauft haben. Wer das Ticket jetzt kauft, weiss, dass die Reise länger als üblich dauert, und erhält deshalb keinen Nachlass. Ab 60 Minuten erhalten die Reisenden 25 Prozent des Billettpreises zurück, ab 120 Minuten ist es die Hälfte. 

Kundinnen und Kunden mit einem Abonnement erhalten ab einer Stunde Verspätung den Tagespreis zurück – also den Abopreis geteilt durch die Anzahl Tage der Gültigkeit. Da im Formular der SBB nur einzelne Tage eingetragen werden können, müssen die Aboinhaberinnen und -inhaber die Entschädigung gemäss Auskunft der SBB für jeden Tag einzeln beantragen.

Wenn man unterwegs strandet und das Ziel nicht mehr am gleichen Tag erreicht, muss das Transportunternehmen eine Hotelübernachtung mit Frühstück und die Taxikosten oder das Busticket dahin übernehmen. 

Erhalte ich eine Entschädigung, wenn ich stehen muss?

Wer keine Lust hat, länger unterwegs zu sein, und die Reise ganz absagen will, kann sich den Ticketpreis laut den SBB aus Kulanz erstatten lassen. 

Weil über die Bergstrecke keine doppelstöckigen Züge verkehren können, ist der Platz in den Zügen aktuell extrem knapp. Laut verschiedenen Medienberichten müssen die Zugpassagiere teilweise die ganze Fahrt über stehen. Wer im Vorfeld kostenpflichtig einen Sitzplatz reserviert hat und sich nun nicht auf diesen setzen kann, weil ein Ersatzzug im Einsatz ist, kann die Reservationsgebühr von fünf Franken zurückverlangen. Dafür braucht man aber eine schriftliche Bestätigung des Zugpersonals.

Fürs stundenlange Stehen allein gibt es nichts zurück. Denn Kundinnen und Kunden kaufen mit dem Ticket lediglich das Recht auf den Transport, nicht das Recht auf einen Sitzplatz. Ausnahme: Man hat ein Erstklassticket. In diesem Fall haben Kundinnen Anspruch auf Erstattung des Preisunterschieds, wenn sie wegen Platzmangels nur noch in der zweiten Klasse einen Sitzplatz finden. In diesem Fall muss man sich vom Zugbegleiter schriftlich bestätigen lassen, dass die erste Klasse voll belegt war.

Velotransport nur eingeschränkt möglich

Pech haben die Velofahrer: Wegen der Platzknappheit können auf der Bergstrecke keine Veloplätze reserviert werden. «Die SBB können aktuell wegen der eingeschränkten Kapazitäten nicht garantieren, dass die Velos Platz haben.» Wer vor dem 11. August ein Fahrradticket gekauft und die notwendige Reservation getätigt hat, kann bei mehr als 60 Minuten Verspätung des Zugs 25 Prozent des Kaufpreises zurückfordern. Und was ist, wenn man vor dem 11. August mit dem Velo losgeradelt ist und nun sein Velo nach Hause bringen muss? Gemäss einem Sprecher der SBB wenden sich betroffene Passagiere am besten auf dem Perron an einen Zugbegleiter. Möglicherweise könne er weiterhelfen, indem er die Reisenden auf den nächsten Zug verweist.

Auch wenn die Entschädigungen meistens sehr gering ausfallen: Geltend machen kann man sie über das entsprechende Onlineformular auf der Website von Alliance Swisspass.