Die Würfel sind gefallen: Die Luftrettung im Wallis bleibt in den Händen der Air Zermatt und der Air-Glaciers. Der Entscheid zugunsten der beiden Walliser Flugunternehmen bedeutet, dass im Wallis weiterhin alle Rettungsmittel – vom Lawinenhund über den Bergführer sowie die Notärztin bis zu den Ambulanzen und zum Rettungshelikopter – aus einer Hand durch die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) disponiert werden.

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«Der Entscheid der KWRO ist für uns ein klares Zeichen, dass wir in den letzten Jahrzehnten den richtigen Weg gegangen sind. Dank diesem Entscheid darf das Wallis weiterhin auf die hochstehende Qualität des Rettungsdiensts der beiden Flugunternehmen sowie auf die grosse Erfahrung und das Know-how unserer Piloten zählen», so Philipp Perren, Verwaltungsratspräsident der Air Zermatt AG und der Air-Glaciers SA.

Unstimmigkeiten unter den vier Anbietern

Bei der Rega löst dieser Entscheid weniger Enthusiasmus aus. Der Mediensprecher der Rega, Mathias Gehrig, schreibt: «Die Rega hat den heutigen Entscheid der KWRO zur Vergabe der Luftrettung im Kanton Wallis zur Kenntnis genommen. Auf das bestehende Basendispositiv der Rega mit einer Einsatzbasis in Sion hat der Entscheid der KWRO keinen Einfluss. Losgelöst von diesem Entscheid, wird sich die Rega auch weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass Patientinnen und Patienten im Zentrum ihres Handelns stehen, da Luftrettung keine Kantonsgrenzen kennt.»

Wer jedoch denkt, dass es sich beim Zwist der Rettungsorganisationen um eine reine Walliser Geschichte handelt, liegt falsch. Seit Jahren gibt es Unstimmigkeiten unter den vier Anbietern der Luftrettung, und zahlreiche Mythen halten sich hartnäckig. Es geht schweizweit um Fragen wie: Wer soll den Rettungshelikopter aufbieten? Welches ist die beste Telefonnummer für die Alarmierung? Welche Kosten werden von wem übernommen?

Die kleineren Anbieter in der Luftrettung setzen sich dafür ein, dass die kantonalen Sanitätsnotrufzentralen über die Notrufnummer 144 alle Rettungsmittel, inklusive Rettungshelikopter, zentral und unabhängig aufbieten. Die Rega hingegen findet, dass die gesamte Luftrettung der Schweiz über ihre eigene Notrufnummer 1414 koordiniert werden soll. Dies hat sie unter anderem im Rahmen der Bedarfsanalyse für die Walliser Luftrettung vorgeschlagen. Doch ist das wirklich sinnvoll? Wir ordnen für Sie ein.

Wichtige Informationen

Im Notfall 144 oder 1414 wählen?

Wer in der Schweiz die Nummer 144 wählt, wird automatisch auf die zuständige Sanitätsnotrufzentrale jenes Kantons geleitet, in dem der Anruf abgesetzt wurde. In der jeweiligen Zentrale entscheiden medizinische Fachkräfte, welche Rettungsmittel eingesetzt werden. Je nach Situation wird das geeignete, am nächsten gelegene und verfügbare Rettungsmittel aufgeboten – unabhängig davon, ob die Rettung vom Boden her oder aus der Luft erfolgt. Transport oder Rettung sowie weitere Blaulichtorganisationen werden von der Sanitätsnotrufzentrale zentral organisiert und koordiniert.

Mit dem Anruf auf die Nummer 1414 gelangt man zur Einsatzleitzentrale der Rega. Diese bietet bei Bedarf einen Rettungshelikopter auf. Für die Koordination weiterer Hilfe greift auch die Rega auf die jeweiligen Notrufzentralen zurück. 

Ohne verfügbares Telefonnetz besteht ausserdem die Möglichkeit, über das Rega-Funknetz Rettung anzufordern. 

Wer bezahlt die Rechnung?

Nach der Rettung respektive einem Transport folgt oft der Schock, wenn Betroffene die Rechnung mit den zu tragenden Restkosten in den Händen halten. 

Bei einem Unfall sind alle Transport- und Rettungskosten gedeckt, sofern der oder die Betroffene mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet. Wer weniger oder nicht arbeitet, kann in der Grundversicherung die Unfallkosten einschliessen – allerdings werden in diesem Fall nur 50 Prozent der Kosten durch die Versicherung übernommen. Die andere Hälfte geht zu Lasten der geretteten Person.

Bei Krankheit unterscheiden die Krankenversicherungen zwischen Transport- und Rettungskosten. In beiden Fällen übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent der Kosten, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. 

Braucht jemand eine professionelle medizinische Versorgung auf dem Weg zur Behandlung, handelt es sich um einen Transport. Daran beteiligt sich die Grundversicherung mit maximal 500 Franken pro Jahr.

Rettung heisst, aus einer akut lebensbedrohlichen Situation geborgen zu werden. Innerhalb der Schweiz zahlt die Krankenversicherung maximal 5000 Franken im Jahr.

Helikopterunternehmen, die Gönnerkarten anbieten, können sich an den ungedeckten Kosten beteiligen, wenn ein Rettungshelikopter zum Einsatz gekommen ist. Die Kostenbeteiligung ist freiwillig, es besteht kein Anspruch der Gönnerinnen und Gönner, dass die ungedeckten Kosten von den Anbietern übernommen werden. 

Einzig eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse oder eine Reiseversicherung bieten die Gewähr, dass Rettungs- und Transportkosten vollumfänglich gedeckt sind – unabhängig davon, ob Rettungswagen oder Rettungshelikopter zum Einsatz kommen. Wem diese Varianten nicht entsprechen, der findet eine Alternative in der SOS-144-Rettungskarte der Alpine Air Ambulance. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine Versicherung, die Rettungs- und Bergungskosten weltweit und unlimitiert abdeckt. 

Der Beobachter rät, sich bei den Versicherern zu informieren und allfällige Versicherungslücken zu schliessen. Durchschnittlich kostet eine Rettung aus der Luft zirka 3500 Franken, eine Fahrt im Rettungswagen zwischen 900 und 2000 Franken. 

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