Der 44-jährige Ranil Jayanetti hatte sich gegen die Bahn gewehrt, weil er sich ungerecht behandelt fühlte: Er hatte sich in einem gemischten Erst- und Zweitklass-Doppelstockwagen versehentlich in die erste Klasse gesetzt. Trotz gültigem Zweite-Klasse-Billett büsste ihn die Bahn wie einen Schwarzfahrer mit 80 Franken, wie der Beobachter publik machte (siehe «Artikel zum Thema»).

Der Fall kam schliesslich vors Bundesgericht, das mit Urteil vom 26. August 2010 die Praxis der SBB bei Reisenden ohne gültigen Fahrausweis als Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot erachtete. Es verlangt eine differenzierte Behandlung von «Grau- und Schwarzfahrenden».

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Zudem weist das Gericht explizit auf den Umstand hin, dass gemäss Gesetz auch der Fahrpreisanteil einzukassieren ist. Ab 1. Juni 2011 bezahlen deshalb Reisende ohne gültigen Fahrausweis einen Zuschlag von 90 Franken, Reisende mit einem nur teilweise gültigen Fahrausweis 70 Franken. Dazu kommt neu ein pauschal erhobener Fahrpreisanteil von 10 beziehungsweise 5 Franken.

Das Bundesgericht verlangt, dass der Zuschlag für «Schwarzfahrende» oder «Graufahrende» zu differenzieren sei. Es braucht daher eine klare Unterscheidung, die nun ab 1. Juni 2011 von allen 250 am Direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen eingeführt wird, wie der Verband öffentlicher Verkehr mitteilte: Als Graufahrer gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg gültigen, aber beispielsweise in einem dieser Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann: Fehlender Klassenwechsel, fehlender Zuschlag (beispielsweise Nachtzuschlag), Fahrausweis für falsche Kundengruppe (Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung), fehlender Streckenwechsel.

Die neu erarbeiteten Regeln ergeben folgende Zuschläge: Auf Strecken mit Selbstkontrolle betragen die Zuschläge

  • für Graufahrende beim ersten Mal 70 Franken, beim zweiten Mal 110 Franken und ab dem dritten Mal 140 Franken (jeweils plus Fahrpreisanteil von pauschal 5 Franken);
  • für Schwarzfahrende betragen sie neu beim ersten Mal 90, beim zweiten Mal 130 und ab dem dritten Mal 160 Franken (jeweils plus Fahrpreisanteil von pauschal 10 Franken).