Stellen Sie sich vor, der Walensee würde aufgeschüttet und bis Ende Jahr in eine Siedlungsfläche verwandelt – mit Wohnhäusern, Strassen, Gewerbegebieten, Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten. 2020 würde nochmal eine gleich grosse Fläche zugebaut, 2021 ebenso.

Ein kurioser Gedanke, gewiss, aber einer mit realem Hintergrund: jedes Jahr werden in der Schweiz rund 24 Quadratkilometer Grünfläche zugebaut, was etwa der Fläche des Walensees entspricht. Verloren gehen dabei primär landwirtschaftliche genutzte Gebiete, zu einem kleinen Teil sogenannt unproduktive Areale (Fels, Geröll). An Landwirtschaftsland verschwindet eine Fläche in der Grösse von elf Fussballfeldern – und zwar jeden Tag.
 

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Worüber stimmen wir ab?

Die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung» (Zersiedelungsinitiative) will diesen seit Jahren anhaltenden Trend brechen und die Überbauung der Landschaft Zersiedelung Wie die Schweiz zubetoniert wird – und was dagegen hilft bremsen. Die Initianten – unter anderem die Grünen, der VCS, die Kleinbauernvereinigung und Pro Natura – verlangen eine «nachhaltige Siedlungsentwicklung». Namentlich wollen sie in die Bundesverfassung schreiben, dass

  • Bund, Kantone und Gemeinden «für günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens» sorgen müssen;
  • eine Siedlungsentwicklung nach innen anzustreben ist (verdichtete Bauweise), um die bereits bebauten Flächen besser zu nutzen; 
  • neue Bauzonen nur dann erschlossen werden dürfen, wenn zur Kompensation gleichzeitig eine vergleichbare Fläche ausgezont wird;
  • ausserhalb der Bauzonen nur noch die nötigsten, an den Standort gebundenen Bauten und Anlagen erstellt werden dürfen. 
     
Haben wir darüber nicht erst vor ein paar Jahren abgestimmt?

Jein. 2013 wurde das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) in einer Volksabstimmung deutlich angenommen. Das Gesetz schreibt eine kompakte Siedlungsentwicklung vor und bestimmt, dass Bauzonen lediglich so gross sein dürfen, dass sie den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre decken. Gemeinden, die zu viel Baulandreserven haben, müssen diese aufheben. Solche Auszonungen sind allerdings mit komplizierten Entschädigungsfragen verknüpft.

Die Zielsetzungen des revidierten RPG gehen also grundsätzlich in die gleiche Richtung, doch sieht die aktuelle Abstimmungsvorlage wesentlich schärfere Massnahmen vor. Von einer Begrenzung der heutigen Baugebietsfläche und den weitreichenden Einschränkung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen (siehe unten), wie dies die Zersiedelungsinitiative will, ist im gültigen Raumplanungsgesetz beispielsweise nicht die Rede.

Reicht das gültige Gesetz denn nicht, um die Zersiedelung zu stoppen?

Raumplanung ist ein langwieriger Prozess, und der Erfolg des neuen Gesetzes lässt sich erst in ein paar Jahren richtig ablesen. Zurzeit sind die Kantone daran, die strengeren Vorgaben umzusetzen. Dafür müssen sie ihre Richtpläne, in denen die übergeordneten Vorgaben für die Siedlungs- und Landschaftsentwicklung formuliert sind, anpassen und sie bis spätestens Ende April 2019 vom Bundesrat genehmigen lassen. Gut die Hälfte der Kantone hat dies bereits erledigt, weitere Richtpläne sind in Prüfung beim Bund.

Was man bereits heute sagen kann: Während die gesamte Siedlungsfläche (inkl. Industrie- und Gewerbebauten, Infrastrukturen, Verkehrsflächen etc.) in der Schweiz insgesamt immer noch wächst – eben jedes Jahr um die Grösse des Walensees –, hat die Gesamtfläche der Bauzonen seit 2012 nur noch um 1,5 Prozent zugenommen. Die Anzahl Menschen, die in diesen Zonen leben, stieg im gleichen Zeitraum hingegen um 7,9 Prozent an. Sprich: es leben mehr Menschen auf praktisch derselben Fläche wie 2012. 

Wie viel Bauland haben wir in der Schweiz überhaupt?

Gemäss der neusten Bauzonenstatistik (2017) gibt es Bauzonen mit einer Gesamtfläche von 232‘000 Hektaren. Das sind 2320 Quadratkilometer – etwa hundert Mal der Walensee, um beim Beispiel zu bleiben. Der Löwenanteil mit rund 107‘000 Hektaren (46%) entfällt auf reine Wohngebiete. 

Kann bei einer Annahme der Zersiedelungsinitiative überhaupt noch Land eingezont werden?

Ja, Neueinzonungen von Bauland sind weiterhin möglich. Voraussetzung ist allerdings laut dem Initiativtext, dass «eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird.» Freie Landstücke, die diesen hohen Qualitätsanforderungen genügen, dürften jedoch besonders in den dicht besiedelten Agglomerationen oft schwer zu finden sein. Es wird deshalb bei einer Annahme der Initiative mit Sicherheit schwieriger, neues Bauland einzuzonen.

Das heisst also, dass das Bauland knapp wird und die Preise steigen?

Nicht zwingend. Von der 232'000 in der Schweiz verfügbaren Hektaren Bauland sind erst 191'000 Hektaren überbaut. Wenn man gleich dicht bauen würde wie bisher, könnte man auf den verbleibenden leeren Flächen Wohnraum für rund 1,7 Millionen Menschen schaffen. Die grosse Frage ist allerdings, wo sich diese unbebauten Zonen befinden. In und um die urbanen Zentren ist Bauland ein rares Gut, entsprechend hoch sind dort die Preise bereits heute. Daran dürfte auch die Zersiedelungsinitiative nichts ändern – weder zum Guten noch zum Schlechten.

Ich besitze ein Stück Bauland. Kann ich dieses bei einer Annahme der Initiative noch überbauen?

Ja. Die Zersiedelungsinitiative will bloss Neueinzonungen einschränken.

Was bedeutet die Initiative für das Bauen ausserhalb der Bauzonen?

Für bereits bestehende Gebäude ändert sich nichts. In den allermeisten Fällen dürfte es sich dabei um Bauten für landwirtschaftliche Zwecke handeln. Wenn jedoch künftig ein Bauer auf seinem Land ausserhalb der Bauzonen zum Beispiel einen neuen Stall errichten will, so muss er nachweisen, dass dieses Bauwerk an genau diesen Standort gebunden ist. Die Gegner der Initiative, etwa der Bauern- und der Gewerbeverband, kritisieren, dass mit diesem Passus die Landwirtschaft geschädigt würde. Zum Beispiel wären viele Projekte, etwa im Bereich der Alternativenergien, nicht mehr realisierbar.

Momentan wird der zweite Teil der RPG-Revision erarbeitet. Strebt der Bund damit nicht ähnliche Ziele für das Nichtbaugebiet an?

Eigentlich schon, aber auch hier gilt: Die Zersiedelungsinitiative geht weiter und fasst die Vorschriften enger. Das Bundesamt für Raumplanung will, dass ausserhalb der Bauzonen nur noch die nötigsten Gebäude und Anlagen erstellt werden. Die Kantone sollen dabei jedoch mehr Gestaltungsfreiraum erhalten, wenn es etwa darum geht, ein regionaltypisches Gebäude ausserhalb der Bauzonen umzubauen. Sofern gewisse Kriterien erfüllt sind, könnte zum Beispiel ein ehemaliger Speicher in ein Wohnhaus umgebaut werden. Bedingung ist jedoch, dass dieser Umbau kompensiert wird, etwa indem ein nicht mehr genutztes Wirtschafts- oder sonstiges Nebengebäude abgerissen wird. 

Die Zersiedelungsinitiative hingegen kennt in dieser Hinsicht kein Pardon: Bauten ausserhalb der Bauzonen sind nur dann zulässig, wenn sie zwingend an den jeweiligen Standort gebunden sind (siehe oben).

Wer steht hinter der Initiative?

Lanciert wurde die Volksinitiative von den Jungen Grünen. Heute wird das Anliegen von einer breiten Allianz von Parteien und Verbänden getragen. Die Ja-Parole beschlossen haben nach aktuellem Stand die SP, die Grünen, die EVP und die Juso. 

Auf Verbandsseite stehen Umweltorganisationen wie Greenpeace, Pro Natura oder Mountain Wilderness hinter der Initiative. Anfang Jahr hat es aus diesem Kreis jedoch eine prominente Abweichlerin gegeben: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, ursprünglich eine treibende Kraft hinter dem Vorstoss, empfiehlt lediglich Stimmfreigabe. Die Organisation befürchtet, dass die Begrenzung der Bauzonen dazu führen könnte, dass vermehrt dort zubetoniert wird, wo man es am wenigsten will: in den ländlichen Gebieten mit ihren teils noch grossen Baulandreserven.

Wer sind die Gegner und was sind ihre Argumente?

Die bürgerlichen Parteien sind geschlossen gegen die Zersiedelungsinitiative, ebenso grosse Verbände wie Gewerbe-, Hauseigentümer- und Bauernverband sowie Economiesuisse oder die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. 

Die Gegner kritisieren die Auslegung des Begehrens als zu radikal und zu starr, namentlich in Bezug auf den angestrebten Bauzonen-Stopp. Eine wachsende Bevölkerung und eine florierende Wirtschaft seien auf Bauflächen am richtigen Ort angewiesen, sonst leide die Entwicklung des Landes, wird argumentiert. Kritisiert wird auch, dass die bisherigen Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden beschnitten würden, falls die Initiative umgesetzt würde. Inhaltlich herrscht bei der Gegnerschaft die Meinung vor, mit dem gültigen und erst 2013 revidierten Raumplanungsgesetz würde dem Anliegen, haushälterischer mit dem Boden umzugehen, bereits ausreichend Rechnung getragen.

Der Bundesrat empfiehlt ein Nein zum Volksbegehren. Dies, nachdem der Vorstoss bei der Behandlung im Parlament deutlich durchgefallen ist. Auch die Kantone lehnen die Initiative ab.

Gibt es Tendenzen?

Gemäss der ersten Trendumfrage des Forschungsinstituts GfS Bern vom 21. Dezember 2018 genoss die Zersiedelungsinitiative grosse Sympathien: 63 Prozent der Befragten sprachen sich für ein Ja aus, 29 Prozent für eine Ablehnung. Laut GfS war die Meinungsbildung zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht weit fortgeschritten. 

Auch eine Abstimmungsumfrage der Mediengruppe Tamedia vom 28. Dezember ergab eine Zustimmungsrate von 54 Prozent. Bei der zweiten Welle der Tamedia-Umfrage vom 16. Januar konnten die Befürworter jedoch nur noch auf eine knappe Mehrheit zählen: 52 Prozent der Befragten gaben an, der Initiative sicher oder eher zuzustimmen. 46 Prozent sagten sicher oder eher nein.

In der dritten Tamedia-Umfrage zur Zersiedelungsinitiative vom 30. Januar 2019 sackte die Zustimmung zusammen: Nur noch 37 Prozent sprechen sich für die Initiative aus. Das Forschungsinstitut GfS Bern geht in seiner zweiten Umfrage, ebenfalls vom 30. Januar, von 47 Prozent Ja-Stimmen aus. 

 

 

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Dani Benz, Ressortleiter
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