Quelle: Michelle Helfenberger

Riegelbauten, repräsentative Gründerzeit-Villen, Belle-Époque-Hotels und Fabriken aus der Zeit der industriellen Revolution: Unsere Dörfer und Städte sind geprägt von Gebäuden aus unterschiedlichsten Epochen. Damit dieses wertvolle Erbe nicht verlorengeht, setzen Kantone und Städte Fachstellen für Denkmalpflege ein. Und die stellen seit einiger Zeit nicht allein historische Bauten unter Schutz, sondern zunehmend Gebäude jüngeren Datums – etwa wegweisende Stahlbetonbauten als Denkmäler der Nachkriegsjahre.

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Das freut Liebhaber architektonisch spannender und abwechslungsreicher Ortschaften. Auch Hauseigentümer reagieren oft mit Stolz und historischem Interesse, wenn die Denkmalpflege ihr Haus ins Inventar schutzwürdiger Bauten aufnimmt oder gar unter Schutz stellt. Doch viele Eigentümer sind skeptisch. Sie fürchten, der Staat rede ihnen bei einer Renovation oder bei einem Umbau zu stark drein oder verhindere den Eingriff, was den Marktpreis der Liegenschaft drücken könnte.

Quelle: Michelle Helfenberger
Quelle: Michelle Helfenberger
Denkmalpflege offeriert gratis Beratung

Eine Unterschutzstellung betrifft nicht zwingend ein ganzes Gebäude, viel häufiger dürfen Hauseigentümer bloss die Fassade nicht verändern. Oder sie beschränkt sich auf einzelne Bereiche des Innenraums, weil die Denkmalpflege einen aussergewöhnlichen Parkettboden, eine Stuckatur, einen kunsthistorisch wertvollen Kachelofen oder eine typische Tapete unter Schutz gestellt hat.

Lässt sich ein Objekt nicht am ursprünglichen Ort erhalten, unterhalten viele Kantone ein sogenanntes Bauteillager – dort bewahrt die Denkmalpflege bemerkenswerte Stücke auf, bis sie in ein denkmalgeschütztes Haus aus derselben Epoche eingebaut werden können. Der Kanton Zürich sortiert besonders kunstfertig ausgearbeitete oder seltene Objekte aus und macht sie im «Altertümermagazin» der Öffentlichkeit zugänglich.

Klar ist: Die Denkmalpflege will Kulturgut bewahren. Trotzdem kann man Häuser, die unter Schutz stehen, meist gut den Anforderungen des heutigen Arbeitens und Wohnens anpassen. «Auf jeden Fall ist es bei einem geplanten Umbau aber ratsam, einen Architekten beizuziehen, der genügend Wissen im Umgang mit alter Bausubstanz mitbringt und die Anforderungen der Denkmalpflege gut kennt», sagt Philipp Hostettler, Architekt und Vizepräsident der Interessengemeinschaft Altbau.

Wichtig sei ausserdem, bei einem Bauvorhaben so früh wie möglich mit der Behörde Kontakt aufzunehmen, sagt Hostettler. Die Denkmalpflege offeriert eine kostenlose Beratung durch Spezialisten, bei der Liegenschaftseigentümer erfahren, welche Änderungen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Hauseigentümer, die einen Umbau ins Auge fassen, können so verhindern, dass sie Zeit und Geld in Projekte stecken, die keine Chance auf eine Bewilligung haben.

Das Vermischen der Stile ist unerwünscht

Empfehlenswert sind auch Schutzverträge mit den Behörden: In den Verhandlungen, was in welchem Ausmass umgebaut werden soll, können Eigentümer ihre Bedürfnisse und Ideen darlegen (siehe «Wichtige Begriffe»). «Dabei gibt es durchaus Raum, phantasievolle Lösungen zu präsentieren, mit den Behörden darüber zu diskutieren und sie dann allenfalls vertraglich festzuhalten», sagt Architekt Hostettler.

Beim Umbau besonders schutzwürdiger Bauten gewähren Kanton oder Gemeinde dem Hauseigentümer Subventionen, mit denen sich Kosten für spezielles Baumaterial oder der zusätzliche Arbeitsaufwand eines Spezialisten decken lassen.

Die Denkmalpflege lässt in vielen Belangen also mit sich reden. Allerdings nicht überall. Eines ihrer wichtigsten Anliegen ist es, die Identität eines geschützten Objekts zu erhalten. Das Vermischen von Stilen bei Sanierungen ist daher unerwünscht; bei einem Anbau etwa muss klar hervorgehoben werden, welcher Gebäudeteil alt und welcher neu ist. Zudem müssen – wenn möglich – die originalen Bausubstanzen verwendet werden.

Häufiger Streitpunkt: die Fenster

Das zeigt sich deutlich bei der Reproduktion von Sprossenfenstern: Da Fenster den Ausdruck und Charme einer historischen Baute stark prägen, verlangt die Denkmalpflege regelmässig, dass sie bei einer Sanierung nicht nur vom äusseren Erscheinungsbild her nachgebaut, sondern auch aus dem originalen Baumaterial gefertigt werden. «Es ist ein deutlicher Unterschied, ob ein Sprossenfenster nun aus Holz oder aus Kunststoff nachgebaut wurde», sagt Philipp Hostettler. «Die Oberfläche von Holz wirkt völlig anders, zudem kann man mit Holz viel filigraner arbeiten als mit Kunststoff.»

Fenster sind ohnehin häufiger Grund für Diskrepanzen zwischen Hausbesitzern und Behörden. Denn in Zeiten verdichteten Wohnens wollen viele Eigentümer ihren Dachstock zu Wohnungen ausbauen und wünschen sich grosszügige Dachlukarnen, um auf diese Weise möglichst viel Licht in die neue Wohnung zu bringen. Da solche Fenster aber in der Regel einen erheblichen Eingriff ins Erscheinungsbild geschützter Bauten darstellen, vertragen sie sich schlecht mit dem Ziel der Denkmalpflege – die Chancen auf eine Bewilligung sind gering.

Bei aller Gesprächsbereitschaft der Denkmalpflege: In manchen Fällen müssen die Eigentümer historischer Gebäude mit ihren Um- oder Ausbauplänen zurückbuchstabieren. Zugunsten des baulichen Erbes.

Wichtige Begriffe

Die Denkmalpflege ist eine kantonaleBehörde. Ihre Hauptaufgabe: Erforschen, Inventarisieren, Bewahren und Pflegen von Schutzobjekten.

Der Denkmalschutz ist keine Institution, sondern eine rechtliche Anordnung mit dem Zweck, Kulturdenkmäler für die Zukunft zu sichern und zu erhalten.

Der Schweizer Heimatschutz ist ein privatrechtlicher Verein zum Schutz von historischer und jüngerer Baukultur. Er ist die Dachorganisation von 25 Kantonalsektionen. Mit dem ideellen Verbandsbeschwerderecht hat der Heimatschutz ein wirksames Mittel, um auf konkrete Bauvorhaben Einfluss zu nehmen.

Schutzobjekte sind Bauten von erheblicher historischer oder baugeschichtlicher Bedeutung für eine Gemeinde, einen Kanton oder die Eidgenossenschaft. Das kann ein Teil eines Gebäudes sein, ein ganzes Gebäude, eine Häusergruppe, ein Garten oder auch eine Anlage.

Ein Inventar der Baudenkmäler wird von Kantonen und Gemeinden über jene Bauwerke geführt, die aus denkmalpflegerischer Sicht von Interesse sind und möglicherweise unter Schutz gestellt werden sollen. Die Aufnahme ins Inventar bedeutet also nicht, dass der Bau bereits offiziell unter Schutz steht. Über allfällige Schutzmassnahmen entscheidet das Amt grundsätzlich erst im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Die Inventare sind heute, im Gegensatz zu früher, öffentlich einsehbar – teilweise sogar online.

Schutzvertrag: Eigentümer erarbeiten mit der Denkmalpflege gemeinsam verbindliche Lösungsmöglichkeiten, die sowohl die Bedürfnisse der Bauherrschaft als auch die Auflagen der Denkmalpflege berücksichtigen und somit die historische Bausubstanz schonen. Ideal ist der Dialog mit der Denkmalpflege bereits in der Projektphase, damit eine massgeschneiderte Lösung ausgearbeitet werden kann und das Verfahren zur Erteilung der Baubewilligung vereinfacht wird.