Fall 1: Das gilt für Mieter

Ich habe eine Flagge zu einer Volksabstimmung an meinen Balkon gehängt. Kann mir das die Vermieterin verbieten?

Grundsätzlich ja. Die Fassade gehört rechtlich nicht mehr zum gemieteten Wohnraum, und die Hauseigentümerin hat ein Interesse daran, dass der Gesamteindruck ihres Gebäudes ordentlich ist. Je nachdem, wie auffällig die Fahne das äussere Erscheinungsbild des Hauses beeinflusst, ist ein Verbot möglich.

Dabei kommt es aber immer auch auf die konkreten Umstände an. An einem historischen Gebäude etwa wird es klar nicht erlaubt sein, dauerhaft eine Peace- oder Piratenflagge aufzuhängen. Bei einer Fahne, die vorübergehend aufgehängt wird – etwa in der heissen Phase eines Abstimmungskampfs –, lässt sich eher darüber streiten, ob die Fahne wegmuss, vor allem wenn sich niemand daran stört und es auch sonst keinen sachlichen Grund für das Verbot gibt. So argumentieren zumindest mieterfreundliche Juristen.

Wie immer gilt: Am besten reden Sie mit dem Vermieter Streiten ist urmenschlich Ich hab recht, du bist schuld . Vielleicht können Sie sich darauf einigen, dass die Fahne spätestens am Abstimmungstag wegkommt.

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Fall 2: Das gilt für Eigentümerinnen

Ich darf doch ein Wahlplakat in meinem Garten aufstellen, oder? Unser Grundstück grenzt an eine recht stark befahrene Dorfstrasse.

Sie dürfen das nicht unbedingt. Als Eigentümerin können Sie im Garten und in den eigenen vier Wänden zwar grundsätzlich tun und lassen, was Sie wollen. Beim Aufstellen von Wahlplakaten im Aussenbereich hört diese Freiheit aber normalerweise auf.

Es gibt klare Regeln, an die Sie sich halten müssen. So sieht etwa die Signalisationsverordnung vor, dass politische Werbung im Bereich von Strassen nur erlaubt ist, wenn sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Das wäre etwa der Fall, wenn das Plakat mit einem Signal oder einer Markierung verwechselt werden könnte. Nicht erlaubt sind Reklamen in unmittelbarer Nähe von Signalen und an Autobahnen und Autostrassen.

Hinzu kommen die Vorschriften, die Gemeinde und Kanton aufstellen. Sie regeln genau, wo man welche Plakate in welcher Grösse aufhängen darf. Deshalb kommen Sie wohl nicht darum herum, sich bei der Gemeinde nach den Regeln zu erkundigen.

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Norina Meyer, Redaktorin
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